Rückzieher der EU-Kommission bei Warenkennzeichnung
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Welchen Standpunkt vertritt die EU beim Thema Kennzeichung von Produkten aus der besetzten Westsahara? Die EU-Kommission hat nun zum dritten Mal eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage veröffentlicht, versagt jedoch in der jüngsten Version Klarheit zu schaffen.

Veröffentlicht 18. März 2020

Die EU-Kommission veröffentlichte am 17. März 2020 zum dritten Mal ihre Antwort auf die parlamentarische Anfrage aus dem Februar bezüglich der Kennzeichnung und Konformitätskontrollen von Waren aus der Westsahara. Dieses Mal hat es die Kommission geschafft, das Thema komplett zu verfehlen.

Western Sahara Resource Watch hatte bereits berichtet, wie die Kommission am 5. Februar auf die parlamentarische Frage zu diesem Thema sehr genau geantwortet hatte, aber der Text auf mysteriöse Weise entfernt worden war, dann wieder veröffentlicht, dann noch mal entfernt. Die ursprünglich veröffentliche Erklärung der Kommission hatte klargestellt, dass Waren aus der Westsahara als solche gekennzeichnet werden müssen.

Die neueste Version der Antwort der Komission wurde jedoch komplett geändert und gibt nun keine Antwort mehr auf die der Kommission gestellte Frage. Die sehr klare Aussage der früheren Version wurde vollständig entfernt.

In der neuen Antwort heißt es nur, dass Marokko für die Durchführung von Konformitätskontrollen unter den Vermarktungsstandards für das unter seiner Aufsicht befindliche frische Obst und Gemüse verantwortlich ist.

Dies ist jedoch keine Antwort auf die Frage, die MEP Heidi Hautala (Finnland, Grüne / EFA) am 11. Dezember 2019 gestellt hat. Sie verwies auf die EU-Rechtsprechung, die klarstellt, dass Marokko keine Souveränität bzw. Gerichtsbarkeit über die Westsahara besitzt, und fragte, ob in Anbetracht dessen die Konformitätskontrollen Marokkos für Produkte aus der Westsahara den EU-Vorschriften entsprechen und was die Kennzeichnung zur Herkunft solcher Produkte sein sollte.

Die Kommission hat nun keine dieser Fragen beantwortet.

In Bezug auf Marokkos Konformitätskontrollen für Produkte mit Herkunft aus der Westsahara verweist die Kommission auf Artikel 15.4 der Kommission-Verordnung (EU) Nr. 543/2011 und erklärt: "Marokko ist eines der Drittländer, dessen Konformitätskontrollen von der Kommission genehmigt wurden. Die marokkanischen Behörden sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Vermarktungsstandards für frisches Obst und Gemüse unter ihrer Aufsicht zu überprüfen, und diese Behörden sind für die Kontakte mit der Union verantwortlich."

Im selben Artikel derselben Verordnung heißt es aber: "Die Genehmigung gilt nur für Produkte mit Herkunft aus dem betreffenden Drittland."

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Da in der EU-Rechtsprechung klar ist, dass Marokko keine Souveränität bzw. kein internationales Mandat zur Verwaltung der Westsahara besitzt und dass die Westsahara als ein von Marokko "getrenntes und unterschiedliches" Territorium angesehen werden muss, ist es offensichtlich, dass Marokko keine Konformitätskontrollen für Produkte aus der Westsahara durchführen kann. Es kann dies auf seinem international anerkannten und akzeptierten Territorium tun, jedoch nicht in der Westsahara.

Die Frage zur Kennzeichnung wurde - anders als in den beiden Vorgängerversionen, die die Frage elegant und angemessen beantworteten - überhaupt nicht behandelt.

"Alle eingeführten Produkte, einschließlich der aus der Westsahara stammenden, müssen den einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen, einschließlich der Anforderung, genaue und nicht irreführende Angaben über das Ursprungs- oder Herkunftsland dieser Produkte zu machen, die in diesem Fall also 'Westsahara' sein müssen", hatte die Kommission beim ersten Mal, am 5. Februar 2020, geantwortet.

Nicht einmal 24 Stunden später waren alle Spuren dieser Aussage von den EU-Websites entfernt worden.

Am 19. Februar 2020 veröffentlichte die Kommission die Erklärung erneut unverändert und damit identisch mit der zwei Wochen zuvor veröffentlichten Antwort. Zwei Tage später war die Erklärung wieder von den EU-Webseiten verschwunden.

"Da die EU-Kommission jetzt eine Antwort zum Handel zwischen der EU und der Westsahara veröffentlicht hat, die die Frage überhaupt nicht behandelt, befürchten wir, dass diese Erklärung die endgültige Antwort sein wird, und erwarten nicht, dass sie bald entfernt wird", erklärte Sara Eyckmans, Koordinatorin von Western Sahara Resource Watch.

WSRW fordert die EU-Kommission nachdrücklich auf, ihre ursprüngliche Antwort erneut zu veröffentlichen, da diese tatsächlich eine Antwort auf die gestellte Frage darstellte.

Falls die aktuelle Antwort ebenfalls entfernt wird, kann sie zur späteren Bezugnahme hier heruntergeladen werden (pdf (31 KB))

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